Ansuchen um Unterstützung für das Schulnotebook durch den Elternverein des Schulschiffs


Ansuchen Schulnotebook
Zur Bearbeitung Ihres Ansuchens ist es erforderlich, dass Sie

  • das Ansuchen vollständig und leserlich ausfüllen,
  • für Ihre Einkünfte und Sonderausgaben Belege beilegen (z.B. Kopien von Kontoauszügen oder Gehaltsbestätigungen)
  • für Schulveranstaltungen das Informationsblatt, in dem die Kosten der Veranstaltung, angegeben sind, beilegen (ihr Kind erhält es von der zuständigen Lehrkraft)
  • für Notebooks die Rechnung des Notebooks beilegen


Die Unterstützung für Notebooks ist auf SchülerInnen der Oberstufe beschränkt.
Erfolgt keine Teilnahme an der Veranstaltung, ist die Unterstützun zurückzuzahlen.
Unterstützungen des Elternvereins sind seinen Mitgliedern vorbehalten, daher ist die Einzahlung
des Elternvereinsbeitrags für das laufende Schuljahr Voraussetzung.
Der Vorstand des Elternvereins wird Ihren Antrag diskret prüfen. Dadurch bekannt gewordene
Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.


Berechnung der Unterstützung durch den Elternverein
Die Unterstützung durch den Elternverein

  • wird auf Basis Ihres Nettoeinkommens berechnet
  • und beträgt einen Prozentsatz der Veranstaltungskosten, bzw. bei Notebooks der Anschaffungskosten bis maximal € 500.-
  • der entsprechend der Differenz Ihres Einkommens zur Berechnungsgrundlage zwischen 0 und 50% gestaffelt ist.


Daher ist es nicht erforderlich, Ihre Ausgaben anzugeben. Wenn Sie jedoch außergewöhnliche
Ausgaben haben, wie z.B. für pflegebedürftige Angehörige, werden diese zusätzlich berücksichtigt.
Als Berechnungsgrundlage für die Unterstützung, dienen 60% des mittleren
Jahresnettoeinkommens in Österreich. 2018 waren das laut Statistik Austria 15.108.- (1.259.
/Monat) für einen 1-Personen-Haushalt. Für jede weitere im Haushalt lebende Person bis 13 Jahre
erhöht sich der Betrag um 30%, ab 14 Jahre um 50% (z.B. für einen Haushalt mit 2 Erwachsenen,
einem 13-jährigen und einem 14-jährigen Kind ergeben sich 34.748.-/Jahr, bzw. 2.896.-/Monat).

Ihre Daten

Veranstaltung

Anzahl aller im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen (Eltern inkludiert)

Nettosumme aller Einkünfte aller im gemeinsamen Haushalte lebenden Personen

Außergewöhnliche Ausgaben, z.B. für pflegebedürftige Angehörige oder behinderte Kinder)
(entsprechende Unterstützungen bitte unter „Sonstige Einkünfte“ angeben).

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